AGB
AGBs
sphairos Allgemeine Geschäftsbedingungen Camps
- Auf die Vertragsbeziehungen zu unseren Privatkunden finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
- Durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder einem Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch die direkte Online-Anmeldung erkennt der Kunde deren Gültigkeit an.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Auf das Schrift- oder Textformerfordernis kann mündlich nicht verzichtet werden.
- Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars oder mit der Online-Anmeldung kommt der Campvertrag unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
- Feriencamps können bis zum jeweiligen Donnerstag vor deren Beginn gebucht werden. Buchungen sind immer rechtsverbindlich. sphairos kann Buchungen zurückweisen, wenn das jeweilige Camp bereits ausgebucht ist. Die Tarife für die Camps entsprechen denen im Internet auf der Webseite von sphairos veröffentlichten Tarifen. Ein auf der Webseite von sphairos veröffentlichter Early Bird Tarif (Frühbucher) wird nur gewährt, wenn die Zahlung bis zu dem von sphairos angegebenen Zeitpunkt erfolgt ist. Bei verspäteter Zahlung des Early Bird Tarifs gilt der Normaltarif und der Kunde ist verpflichtet, den Differenzbetrag von Early Bird Tarif zu Normaltarif vor Beginn des Camps nach zu entrichten.
- Bei Stornierung des Campvertrages durch den Kunden bis zum 24. Tag vor Campbeginn erhebt sphairos eine Stornogebühr von € 25,00. Bei Stornierung zwischen dem 23. Tag vor Campbeginn bis zum 11. Tag vor Campbeginn erhebt sphairos eine Stornogebühr von € 100,00, bei späterem Rücktritt fallen die gesamten Campgebühren an, bei späterer Stornierung fallen die gesamten Campgebühren an, es sei denn, der Kunde benennt einen zum Eintritt in den Campvertrag bereiten Dritten, der seinerseits die Campgebühr an sphairos bezahlt. Gleiches gilt, wenn sphairos seinerseits den Campvertrag mit einer dritten Person abschließen kann und von dieser die Campgebühr erhält. sphairos wird für den Fall seiner Verpflichtung zur Erstattung der Campgebühr diese innerhalb von 14 Tagen nach Campbeginn zurück überweisen. Dies gilt gleichermaßen, wenn der Kunde die Campgebühr bezahlt hat, für die Differenz zwischen CAmpgebühr und Stornogebühr. Hat der Kunde im Fall der nach diesen Bedingungen möglichen Stornierung die Campgebühr noch nicht an sphairos bezahlt, schuldet er die Stornogebühr innerhalb von 14 Tagen seit Erklärung der Stornierung gegenüber sphairos
- Eine Stornierung des Campvertrages oder ein Rücktritt des Kunden ist ab Beginn des Camps nicht mehr möglich. Bricht der Kunde seine Teilnahme am Camp nach dessen Beginn ab, erhält er keine Erstattung der Campgebühr. Dem Kunden bleibt es unbenommen, eine Ersatzperson zu benennen, die seine Teilnahme am Camp übernimmt. Voraussetzung ist, dass gegen die Person des Ersatzteilnehmers/der Ersatzteilnehmerin keine schwerwiegende Gründe sprechen, die sphairos die Weiterführung des Campvertrages mit dieser Person unzumutbar machen. Für einen finanziellen Ausgleich mit der Ersatzperson hat der Kunde selbst zu sorgen. sphairos ist nicht zur Erstattung der Campgebühr an den seine Teilnahme abbrechenden Kunden verpflichtet.
- Wenn ein Camp nicht zustande kommt, hat der Kunde Anspruch auf die Erstattung der Campgebühren. Sollte ein Camp nach Veranstaltungsbeginn abgesagt werden müssen, weil ein Trainer ausfällt und sphairos nicht sofort einen Ersatztrainer zur Verfügung hat, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der Campgebühren in soweit, als diese auf die noch nicht verbrauchten Camptage entfällt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Die Kündigung des Campvertrags während der vereinbarten Dauer ist nicht möglich. Das Recht zur Kündigung gemäß § 627 BGB (außerordentliche Kündigung bei Diensten höherer Art) ist ausgeschlossen.
- sphairos hat eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden des Campteilnehmers abgeschlossen, die auf der Verletzung der Aufsichtspflicht von sphairos beruhen. Für Schäden, die dem Campteilnehmer trotz ordnungsgemäßer Erfüllung der Aufsichtspflicht von sphairos entstehen, hat der Kunde gegebenenfalls selbst eine Versicherung abzuschließen. Für solche Schäden tritt die von sphairos abgeschlossene Versicherung grundsätzlich nicht ein. sphairos rät dem Kunden dringend, mögliche Schäden, die durch die von sphairos abgeschlossene Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind, durch Abschluss einer geeigneten Versicherung selbst abzusichern.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen unserem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt in gleicher Weise für den Fall, dass sich eine Regelungslücke offenbaren sollte.
sphairos Allgemeine Geschäftsbedingungen Sprachunterricht für Privatpersonen
- Auf die Vertragsbeziehungen zu unseren Privatkunden finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
- Durch seine Unterschrift auf dem Anmelde- oder Unterrichtsformular oder einem Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch die direkte Online-Anmeldung erkennt der Kunde deren Gültigkeit an.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Auf das Schrift- oder Textformerfordernis kann mündlich nicht verzichtet werden.
- Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars oder mit der Online-Anmeldung kommt der Unterrichtsvertrag unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
- Für die Entrichtung der vereinbarten Unterrichtsgebühr gilt folgendes:
- bei Vereinbarung eines Unterrichtspaketes von 10 Stunden wird die vollständige Unterrichtsgebühr nach einer Probestunde abgerechnet und ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ein SEPA Lastschriftsmandat erteilt, wird die Unterrichtsgebühr von seinem Bankkonto eingezogen. Anderenfalls ist der Kunde gehalten, die Zahlung rechtzeitig durch Banküberweisung zu leisten. Sollte der Kunde nach der ersten Unterrichtsstunde vom Vertrag zurücktreten, wozu er nach Ziffer 6 berechtigt ist, wird ausschließlich die Unterrichtsgebühr für eine Unterrichtsstunde fällig. Für die Zahlung gelten die vorstehenden Bestimmungen.
- bei Vereinbarung eines Unterrichtspaketes von 20 Stunden wird die vollständige Unterrichtsgebühr nach zwei Probestunden abgerechnet und ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ein SEPA Lastschriftsmandat erteilt, wird die Unterrichtsgebühr von seinem Bankkonto eingezogen. Anderenfalls ist der Kunde gehalten, die Zahlung rechtzeitig durch Banküberweisung zu leisten. Sollte der Kunde nach der zweiten Unterrichtsstunde vom Vertrag zurücktreten, wozu er nach Ziffer 6 berechtigt ist, wird ausschließlich die Unterrichtsgebühr für eine Unterrichtsstunde fällig. Für die Zahlung gelten die vorstehenden Bestimmungen.
- bei Vereinbarung eines Unterrichtspaketes von 30 Stunden wird die vollständige Unterrichtsgebühr nach drei Probestunden abgerechnet und ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ein SEPA Lastschriftsmandat erteilt, wird die Unterrichtsgebühr von seinem Bankkonto eingezogen. Anderenfalls ist der Kunde gehalten, die Zahlung rechtzeitig durch Banküberweisung zu leisten. Sollte der Kunde nach der dritten Unterrichtsstunde vom Vertrag zurücktreten, wozu er nach Ziffer 6 berechtigt ist, wird ausschließlich die Unterrichtsgebühr für eine Unterrichtsstunde fällig. Für die Zahlung gelten die vorstehenden Bestimmungen.
- Der Kunde ist berechtigt, vom Unterrichtsvertrag bei Vereinbarung eines Unterrichtspaketes von 10 Unterrichtsstunden nach der ersten Unterrichtsstunde, die als Probestunde vereinbart ist, zurück zu treten, bei Vereinbarung eines Unterrichtspaketes von 20 Unterrichtsstunden nach der der zweiten Unterrichtsstunde, und bei Vereinbarung eines Unterrichtspaketes von 30 Unterrichtsstunden nach der der dritten Unterrichtsstunde.
Die Rechte aus dem Unterrichtsvertrag kann der Kunde nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns auf Dritte übertragen.
Hat der Kunde die Unterrichtsgebühr nicht oder nicht in voller Höhe rechtzeitig bezahlt, so kann ihm die Teilnahme am Unterricht untersagt oder verweigert werden. - Wir führen den Unterricht nach den individuellen Bedürfnissen und Vorkenntnissen unserer Kunden durch qualifizierte Trainer durch. Die Auswahl der Lehrmaterialien erfolgt durch sphairos. Der Unterrichtsort wird vor Kursbeginn mit dem Kunden abgestimmt. Bei Änderungen wird der Kunde rechtzeitig unterrichtet.
- Für den Fall, dass wir einzelne Unterrichtsstunden (z.B. durch Ausfall eines Trainers) nicht durchführen können, werden diese zeitnah nachgeholt. Sollte der Trainer endgültig den Unterricht nicht weiterführen können, hat sphairos das Recht einen neuen Trainer zu bestimmen. Der Kunde hat das Recht, nach zwei Unterrichtsstunden vom Vertrag zurück zu treten, wenn er mit dem neu eingesetzten Trainer nicht einverstanden ist. Im Falle eines solchen Rücktritts erhält der Kunde für die noch nicht in Anspruch genommenen Stunden die bereits entrichtete Unterrichtsgebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Rückerstattung bereits durchgeführter Unterrichtsstunden bzw. Schadensersatzansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.
- Für ein Unterrichtspaket von 10 Unterrichtsstunden wird eine Zeit von 6 Monaten vereinbart, innerhalb der der Kunde die Unterrichtsstunden genommen haben muss. Für ein Unterrichtspaket von 20 und 30 Unterrichtsstunden gilt eine Frist von 12 Monaten, innerhalb der der Kunde die Unterrichtsstunden genommen haben muss. Über die vorgenannten Fristen hinaus kann der Kunde keine Nachholung versäumter Unterrichtsstunden verlangen. Für den Fall, dass bei Einzelunterricht der Kunde an einer terminierten Unterrichtsstunde nicht teilnehmen kann oder will, ist er verpflichtet, sphairos 48 Stunden vor der terminierten Unterrichtsstunde mitzuteilen, wenn er an der Unterrichtsstunde nicht teilnehmen kann. Anderenfalls verfällt die Unterrichtsstunde. Für den Fall, dass zwei oder mehr Personen an den vereinbarten Unterrichtsstunden teilnehmen, kann bei versäumter Teilnahme einzelner Teilnehmer die Unterrichtsstunde nicht nachgeholt werden, es sei denn, es hätten alle Unterrichtsteilnehmer wenigstens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn gegenüber sphairos die Unterrichtsstunde abgesagt. Bei Unterricht am Montag muss die Absage des Kunden bis spätestens am vorangegangenen Donnerstag mitgeteilt werden, bei Unterricht nach einem Feiertag zwei Wochentage davor.
- Die Kündigung des Unterrichtsvertrags während der vereinbarten Dauer ist nicht möglich. Das Recht zur Kündigung gemäß § 627 BGB (außerordentliche Kündigung bei Diensten höherer Art) ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat, bleibt unberührt.
- sphairos hat eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden des Kunden abgeschlossen, die auf der Verletzung Aufsichtspflicht von sphairos beruhen. Für Schäden, die dem Kunden trotz ordnungsgemäßer Erfüllung der Aufsichtspflicht von sphairos entstehen, hat der Kunde gegebenenfalls selbst eine Versicherung abzuschließen. Für solche Schäden tritt die von sphairos abgeschlossene Versicherung grundsätzlich nicht ein. sphairos rät dem Kunden dringend, mögliche Schäden, die durch die von sphairos abgeschlossene Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind, durch Abschluss einer geeigneten Versicherung selbst abzusichern.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen unserem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt in gleicher Weise für den Fall, dass sich eine Regelungslücke offenbaren sollte.
sphairos Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftskunden
- Auf die Vertragsbeziehungen zu unseren gewerblichen Kunden finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Kunden können wir nur dann anerkennen, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben.
- Durch seine Unterschrift auf dem Anmelde- oder Unterrichtsformular oder einem Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch die direkte Online-Anmeldung erkennt der Kunde deren Gültigkeit an.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Auf das Textformerfordernis kann mündlich nicht verzichtet werden.
- Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars oder mit der Online-Anmeldung kommt der Unterrichtsvertrag unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
- Mit dem Unterrichtsbeginn ist die vereinbarte Unterrichtsgebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig.
- Die Rechte aus dem Unterrichtsvertrag kann der Kunde nur in Ausnahmefällen und mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen. Hat der Kunde die Unterrichtsgebühr nicht oder nicht in voller Höhe rechtzeitig bezahlt, so kann ihm die Teilnahme am Unterricht untersagt werden.
- Wir führen den Unterricht nach den individuellen Bedürfnissen und Vorkenntnissen unserer Kunden durch qualifizierte Trainer durch. Die Auswahl der Lehrmaterialien erfolgt durch sphairos. Der Unterrichtsort wird vor Unterrichtsbeginn mit dem Kunden abgestimmt. Bei Änderungen wird der Kunde rechtzeitig unterrichtet.
- Für den Fall, dass sphairos einzelne Unterrichtsstunden (z.B. durch Ausfall eines Trainers) nicht durchführen kann, werden diese zeitnah nachgeholt. Sollte der Trainer endgültig den Unterricht nicht weiterführen können, hat sphairos das Recht, einen neuen Trainer zu bestimmen. Der Kunde hat das Recht, nach zwei Unterrichtsstunden vom Vertrag zurück zu treten, wenn er mit dem neu eingesetzten Trainer nicht einverstanden ist. Im Falle eines solchen Rücktritts erhält der Kunde für die noch nicht in Anspruch genommenen Unterrichtstunden die bereits entrichtete Unterrichtsgebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Rückerstattung bereits durchgeführter Unterrichtsstunden bzw. Schadensersatzansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.
- Für nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden innerhalb von 6 Monaten ab der ersten vereinbarten Unterrichtsstunde kann der Kunde grundsätzlich keinen Ersatz, insbesondere keine Rückzahlung der Vergütung verlangen. Im Einzelfall, z.B. bei nachgewiesener Erkrankung, können wir mit dem Kunden eine davon abweichende Regelung treffen, ohne dass der Kunde darauf einen Anspruch hat. Termine können bis spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn kostenfrei verlegt bzw. storniert werden. Bei Unterricht am Montag gilt der Donnerstag und bei Unterricht nach einem Feiertag zwei Wochentage davor. Außerdem muss das Training bei Einzelunterricht bis spätestens drei Monate nach dem vorgesehenen Trainingsbeginn angefangen und bis spätestens ein Jahr nach diesem Termin beendet worden sein.
- Die Kündigung des Unterrichtsvertrages während der vereinbarten Dauer ist nicht möglich. Das Recht zur Kündigung gemäß § 627 BGB (außerordentliche Kündigung bei Diensten höherer Art) ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat, bleibt unberührt.
- Für 1- und 2- Tagesunterrichtseinheiten sowie einwöchige Intensivtrainings gelten folgende Stornofristen: Der Kunde kann bis spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späteren Rücktritten durch den Kunden wird diesem eine Pauschale von 50% der Unterrichtsgebühren in Rechnung gestellt, bei Rücktritt weniger als 4 Tage vor Trainingsbeginn wird die volle Trainingsgebühr in Rechnung gestellt. Sollten Stornierungsgebühren für im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (z.B. Hotelreservierungen) anfallen, so werden diese dem Kunden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet. Für den Fall, dass der jeweilige Reservierungspartner Anspruch auf die volle Vertragsgebühr hat, schuldet der Kunde diese an sphairos.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und sphairos unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die sich aus den getroffenen Vereinbarungen ergeben, ist für alle Kunden München, auch wenn sie nicht Vollkaufleute sind, oder wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder nach Vertragsabschluss ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich eine Regelungslücke offenbaren sollte.
Sphairos Allgemeine Geschäftsbedingungen Sprachreisen
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des Anmeldeformulars an Sphairos. Der Vertrag wird verbindlich sobald wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Eine Woche nach Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich der Beiträge für etwaige abgeschlossene Versicherungsleistungen fällig. Die Restzahlung muß bis 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Mit der Buchungsbestätigung wird für Sie eine Reise-Ausfallversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach § 651k BGB vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen – zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen – die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall.
Leistungen
Für den Umfang der Leistungen sind ausschließlich die Angaben in der Broschüre bzw. im Internet und aus den hieraus bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Vor Vertragsschluss kann Sphairos jederzeit eine Änderung vornehmen, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Sphairos ist berechtigt, Änderungen der einzelnen Reiseleistungen vorzunehmen, soweit diese nicht erheblich sind, insbesondere nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen, nach Abschluss des Reisevertrags notwendig geworden und nicht wider Treu und Glauben von Sphairos die Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kursteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sphairos in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kursteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Sphairos über die Leistungsänderungen diesem gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ist das der Fall, kann Sphairos angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittspauschalen betragen, bezogen auf den Reisepreis, bei Rücktritt: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 35%, ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 50%, am Tag des Reiseantritts 75%. Bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung beträgt die Storno-Pauschale 100%. Dies beeinträchtigt nicht Ihr Recht nachzuweisen, dass Sphairos keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entst
Der Rücktritt muss Sphairos gegenüber schriftlich erklärt werden. Bucht der Reiseteilnehmer Zusatzleistungen (Flug, Hotel, Versicherung o.ä.), ist Sphairos darüber hinaus berechtigt, die im Falle eines Rücktritts dem Unternehmen selbst von den einzelnen Leistungsträgern gestellten Rücktrittspauschalen weiterzugeben, soweit diese die oben angegebenen Rücktrittspauschalen übersteigen. Reiserücktrittsversicherung Sphairos empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung. Sie tritt in Kraft, wenn die Reise aus schweren gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann oder auch bei lebensbedrohender Krankheit eines im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieds. Die Vorlage eines ärztlichen Attest ist erforderlich. Bei Rücktritt im Krankheitsfall werden alle Zahlungen mit Ausnahme der Prämie zurückerstattet. Sphairos ermittelt auf Ihren Wunsch die Prämie für Ihre Reise. Eine entsprechende Versicherung kann durch Sphairos vermittelt und muss zusammen mit der Anmeldung abgeschlossen werden.
Reisepass
Die Mitnahme eines Personalausweises ist ausreichend. Visapflichtige Reisende sind für die Beschaffung eines Visums selbst verantwortlich. Gewährleistung Tritt ein Mangel der Reise auf, muss der Teilnehmer den Kursleiter unverzüglich davon in Kenntnis setzen, andernfalls kann dies bei schuldhaftem Unterlassen zur Folge haben, dass Ansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen sind. Vor einer Kündigung des Reisevertrags wegen eines Mangels muss der Teilnehmer Sphairos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Sphairos verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Im Falle einer unberechtigten Kündigung nach Vertragsbeginn trägt der Reiseteilnehmer die tatsächlichen Mehrkosten. Vertragliche Ansprüche wegen Mängeln der Reise muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Sphairos geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Sonstiges
An Feiertagen des jeweiligen Gastlandes kann der Unterricht ersatzlos ausfallen. Die Angaben des Kursprogramms entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die sich aus den getroffenen Vereinbarungen ergeben, ist für alle Kunden München, auch wenn sie Vollkaufleute sind, oder wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder nach Vertragsabschluß ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.